Historie

Anekdoten aus den Anfängen und der Gründerzeit

Wie uns ein älteres Mitglied mitgeteilt hat, waren zum Gründungsjahr 1956 einige wichtige Kriterien zu erfüllen, die dann erst letztendlich ein Neumitglied zum Eintritt in den Verein befähigten:

Man sollte nach Möglichkeit verheiratet sein.
Es musste ein guter Leumund vorhanden sein.
Nach Möglichkeit sollte man keine Schulden haben.

Das Ganze hat sich auch in der ersten Satzung vom 15.01.1957 niedergeschlagen. Dort steht heute noch zu lesen:

Laut §3 ist Voraussetzung für den Eintritt in den Verein, dass sich die anmeldende Person:

  1. im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet
  2. nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist
  3. den an die Mitglieder des Vereins in Bezug auf ehrenhaften Lebenswandel zu stellenden Anforderungen genügt.

Protokoll der Vereinsgründung

Als besonderes Goldstück haben wir hier das Protokoll zur Gründung des Bürgervereins Oberhaid.